Kostenübernahme:
Vor einer Behandlung werden die Sitzungen von den Krankenkassen erstattet.
Die Behandlung wird nach einem Antragsverfahren von den gesetzlichen
Krankenkassen übernommen, anteilig auch von den Beihilfestellen und
privaten Krankenversicherungen - je nach Vertrag
Antragsvoraussetzung:
Die Antragstellung kann nur vor der Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.
Bereits begonnene Behandlungen können auch danach abgeschlossen werden.
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt bei Kindern durch die Eltern/Bezugsperson oder ab einem Alter
von 16 Jahren durch die Jugendlichen/jungen Erwachsenen selbst
Elektronische Gesundheitskarte:
Beim Erstgespräch wird die Krankenkassenkarte eingelesen bzw. bei
Privatpatienten die Krankenkassennummer erfasst.