Kosten


  • Kostenübernahme: Vor einer Behandlung werden die Sitzungen von den Krankenkassen erstattet. Die Behandlung wird nach einem Antragsverfahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, anteilig auch von den Beihilfestellen und privaten Krankenversicherungen - je nach Vertrag

  • Antragsvoraussetzung: Die Antragstellung kann nur vor der Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen. Bereits begonnene Behandlungen können auch danach abgeschlossen werden.

  • Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt bei Kindern durch die Eltern/Bezugsperson oder ab einem Alter von 16 Jahren durch die Jugendlichen/jungen Erwachsenen selbst

  • Elektronische Gesundheitskarte: Beim Erstgespräch wird die Krankenkassenkarte eingelesen bzw. bei Privatpatienten die Krankenkassennummer erfasst.