Die Behandlungsabläufe finden in der Praxis statt, einige können auch als online-Videosprechstunde
durchgeführt werden. Selbstverständlich besteht Schweigepflicht.
In diesen Sitzungen geht es um ein Gemeinsames kennenlernen, eine erste Anamnese wird erhoben
(Anmeldegrund, Beschwerden), Wünsche und Ziele werden erarbeitet sowie eine erste
diagnostische Einschätzung wird gegeben. Es wird geklärt, ob ein Verdacht auf eine
psychische Krankheit besteht oder ob mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten geholfen
werden kann. Auch erste therapeutische Interventionen sind möglich. Zudem gibt es die Möglichkeit,
Rahmenbedingungen zu besprechen und Fragen zu klären.
Entspannungsverfahren wie Progressive Muskelrelaxation nach Edmund Jacobsen (PMR) und Autogenes
Training sind anerkannte Therapien und haben ihre Wirksamkeit bei der Behandlung von Angst,
Stress sowie psychosomatischen und chronisch-somatischen Erkrankungen umfassend bewiesen.
Sie werden je nach Bedarf in der Gruppe oder im Einzelsetting angewendet.
Dieses psychotherapeutische Angebot in der Gruppe ist für diejenigen, bei denen in der
psychotherapeutischen Sprechstunde eine Indikation zur Anwendung von Psychotherapie festgestellt
wurde. Sie dient zur weiteren Klärung, ob eine Gruppenpsychotherapie helfen kann.
Die Akutbehandlung soll zur Besserung akuter psychischer Krisen beitragen. Sie wird auch zur
Stabilisierung und zur Vorbereitung auf eine Psychotherapie oder anderen ambulanten, teil-
oder vollstationären Maßnahmen angewendet.
In den Sitzungen werden psychodiagnostische Untersuchungen durchgeführt und die biographische
Anamnese besprochen, um die Art und das Ausmaß der Symptome zu erfassen. Vervollständigt
werden die Untersuchungen durch einen Arzt, der abklärt, ob körperliche Ursachen an der
Entstehung der Symptome beteiligt sind. Die Diagnose dient der Entscheidungsfindung, welches
Therapieverfahren und welche Therapieform passend ist. Die Empfehlung, die Begründung und die
Entscheidung zur Therapie wird gemeinsam besprochen und vereinbart.
Ist eine Psychotherapie indiziert, wird der Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Je nach Symptomatik
kann eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie in Einzel- oder als Gruppentherapie oder eine
Kombinationsbehandlung beantragt werden.
Nach der Bewilligung der Therapie durch Ihre Krankenkasse kann mit der Behandlung begonnen werden.
Diese unterteilt sich in eine Anfangsphase, eine Therapiephase und eine Abschlussphase.
Nach Beendigung einer Langzeittherapie kann bei Bedarf eine Rezidivprophylaxe erfolgen, um
Rückfälle zu vermeiden. Dafür werden dann Stunden aus dem Kontingent der Langzeittherapie genutzt.